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Alt 29.09.2009, 15:00
Tilki1977
 
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Zitat von capco Beitrag anzeigen
VayBee-City Zeitug. (VCZ)
Nalýna da Mýhýnada Vuran Gaste“


1.Ausgabe vom 27.09.09



Rechtsbelehrung:
In Deutschland ist die Pressefreiheit im Grundgesetz in Art. 5 Abs. 1 verankert:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Da hast du recht aber, Art 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Solange Artikel 2 eigehalten wird gibt es keine Zensur