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Alt 26.09.2003, 13:58
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Standard Informationen zur Promotionsförderung

Grundsätzliches

Laut ihrer Satzung fördert die Studienstiftung ?die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen?. Die Doktorandenförderung ist Teil dieses Programms. Sie dient der Förderung besonders befähigter Doktorandinnen und Doktoranden, die ein anspruchsvolles Dissertationsvorhaben bearbeiten, das einen wichtigen wissenschaftlichen Beitrag erwarten lässt.

Promotionen sind in zunehmendem Maße nicht mehr nur erster Schritt auf dem Weg in eine Forscherkarriere, der hochqualifizierte wissenschaftliche Nachwuchs bildet auch ein wichtiges Potential für Fach- und Führungskräfte auf dem Arbeitsmarkt außerhalb von Hochschule und Wissenschaft.

Die Studienstiftung möchte dazu beitragen, dass anspruchsvolle und innovative Dissertationen in zwei, maximal drei Jahren fertiggestellt werden. Das setzt eine enge Betreuung und angemessene Einbindung in die forschungsbezogene Arbeit am Fachbereich voraus. Durch das Angebot der Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen bietet die Studienstiftung zusätzliche Möglichkeiten fachlichen Gesprächs und Austauschs.

Finanzielle Förderung


ein Stipendium von derzeit 920,-- ? pro Monat
eine Forschungskostenpauschale von 100,-- ? pro Monat
ggf. Familien- und Kinderbetreuungszuschläge
Ideelle Förderung

Doktoranden-Foren, Doktoranden-Meetings, Forschungskolloquien
Kurztagungen, Sommerakademien und Auslandssprachkurse
Förderungsdauer

Die Regelförderungsdauer beträgt zwei Jahre. Soweit zur Sicherung des Förderungserfolgs oder der Qualität der wissenschaftlichen Arbeit notwendig, kann sie höchstens zweimal um je maximal sechs Monate verlängert werden, keinesfalls jedoch über drei Jahre hinaus (Höchstförderungsdauer). Dabei ist eine frühere Förderung desselben Projekts auf die Höchstförderungsdauer anzurechnen.

Formale Voraussetzungen für die Bewerbung

ein zügig durchgeführtes Studium
ein weit überdurchschnittlicher Studienabschluss, der nicht länger als ein Jahr zurückliegt (Ausnahme: eingeschobene Ausbildungsstagen wie z. B. Referendariat, Vikariat)
ein wissenschaftlich deutlich überdurchschnittlich anspruchsvolles Dissertationsprojekt, das innerhalb von drei Jahren abschließbar ist
die Zulassung zur Promotion an einer deutschen Universität
Einreichung der Dissertation an einer deutschen Universität
Vorauswahl

Auf formlosen Vorschlag des jeweiligen Dissertationsbetreuers hin verschickt die Studienstiftung zunächst zwei Fragebögen, einen für den Bewerber, einen für den ihn betreuenden Hochschullehrer. Die darin zu machenden Angaben dienen der Klärung von formalen Voraussetzungen, werden aber auch zu einer Vorauswahl herangezogen. Für die Vorschläge sind keine Termine oder Fristen zu beachten.

Auswahl und Begutachtung

Wird der Bewerber ins eigentliche Auswahlverfahren einbezogen, so erhält er die Aufforderung, folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzusenden (vorher bereits eingesandte Unterlagen können - mit Ausnahme des Betreuergutachtens - nicht berücksichtigt werden):

einen ausformulierten Lebenslauf mit zusätzlicher tabellarischer Übersicht
ein Exposé des Dissertationsvorhabens mit Angaben zum Stand der Forschung und zu den eigenen Vorarbeiten, zur Methode, zum geplanten zeitlichen Ablauf mit Anführung einschlägiger Literatur
ein Gutachten eines zweiten Hochschullehrers
eine Kopie des Studienabschlusszeugnisses
ein Resümee der schriftlichen Examensarbeit (soweit eine solche angefertigt wurde) auf 2 - 3 Seiten.
Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch zwei von der Studienstiftung bestellte Gutachter, von denen einer, der dem Dissertationsthema fachlich nahe steht, auf der Basis der schriftlichen Unterlagen gutachtet. Der andere, nicht unbedingt gleich fachnah, führt außerdem ein Auswahlgespräch und äußert sich vor allem zur Persönlichkeit des Bewerbers.

Nur wenn sich beide Gutachter eindeutig und vorbehaltlos für die Förderung aussprechen, erfolgt die Aufnahme in die Promotionsförderung. Bei divergierenden Voten entscheidet ein Ausschuss, der sich in der Regel zweimal jährlich trifft.

Bitte beachten Sie:

Vorerst, bis 1. April 2004, können aus finanziellen Gründen nur Anträge von Doktoranden, die schon während des Studiums von der Studienstiftung gefördert wurden, angenommen werden.

Verantwortlich:
Dr. Hans-Ottmar Weyand
( 0228/82096-282/281
@ weyand@studienstiftung.de


Kontakt

Geschäftsstelle:

Studienstiftung des deutschen Volkes
Ahrstraße 41
D?53175 Bonn
Germany

Tel.: +49 (0) 228 82096 ?0
Fax: +49 (0) 228 82096 ?103

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Berliner Büro:

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Jägerstraße 22 / 23
D?10117 Berlin
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Tel.: +49 (0) 30 20370 ?614/ ?442
Fax: +49 (0) 30 20370 ?433


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