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Alt 26.09.2003, 14:00
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Standard Studienförderung

Die Friedrich-Ebert-Stiftung wurde 1925 von politischen Freunden und Weggefährten Friedrich Eberts in Berlin gegründet.

Begabtenförderung war von Anfang an einer der Schwerpunkte der Stiftungsarbeit. Zwei Gesichtspunkte standen dabei im Vordergrund: Einen Beitrag zu leisten zur Überwindung sozial bedingter Bildungsbarrieren sowie das Bestreben, den damals an den deutschen Universitäten wie generell in den sogenannten gebildeten Schichten vorherrschenden antidemokratischen Kräften ein Gegengewicht entgegenzusetzen.


Dieser betont gesellschaftspolitische Ansatz ist auch heute maßgebend für die Begabtenförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung. Entscheidende Orientierung erfährt er aus ihrer Verwurzelung in der demokratischen Arbeiterbewegung, aus den Grundwerten der Sozialdemokratie: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität.


Förderung:

Finanzielle Leistungen für ausländische Studierende

1. Stipendiensätze

Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach dem bisherigen Qualifikationsgrad des/der Stipendianten/in:

Das Stipendium (Kategorie I) zur Erlangung eines deutschen Hochschulabschlusses (Grundförderung) beträgt monatlich 615,00 Euro.
Graduierte erhalten ein Stipendium (Kategorie II) von monatlich 715,00 Euro.
Zusätzlich kann ihnen ein Promotionszuschlag von monatlich 80,00 Euro gewährt werden, wenn sie a) die Voraussetzungen für den Zugang zur Promotion an einer Hochschule ohne Auflagen erfüllt haben, d.h. wenn das Studienabschlußexamen im Heimatland als gleichwertig mit einem deutschen Examen, welches den Zugang zur Promotion eröffnet, anerkannt ist, b) das Dissertationsthema feststeht und c) ein/e Hochschullehrer/in das Promotionsthema betreut.
Graduierte erhalten ein Stipendium (Kategorie III) von monatlich 975,00 Euro für einen befristeten, i.d.R. mindestens 6-12monatigen Aufenthalt, wenn a) ihr Hochschulabschluß einem deutschen gleichwertig ist, b) eine mindestens 2jährige wissenschaftliche Tätigkeit im Heimatland nach dem erreichten Hochschulabschluß nachgewiesen wird sowie c) wenigstens eine wissenschaftliche Veröffentlichung nach dem Hochschulabschluß vorgelegt werden kann.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Die Förderung durch die FES und eine andere Studienförderung aus deutschen öffentlichen Mitteln schließen sich gegenseitig aus. Nebeneinkünfte, die 325,00 Euro monatlich übersteigen, müssen auf das Stipendium angerechnet werden. Als Nebeneinkünfte gelten auch Stipendien bzw. Teilstipendien ausländischer Stellen oder privater Träger.
2. Übernahme besonderer Kosten
Zur Abdeckung besonderer Kosten (z.B. Bücher, Kleider, Schreibkosten von Examensarbeiten und Dissertationen, innerdeutsche studienbedingte Reisen, Lehrgangs- und Kongreßgebühren, andere Gebühren) kann ein monatlicher Pauschbetrag gezahlt werden:

für Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Entwicklungsländern, MOE-Ländern und der GUS:
im 1. Jahr Euro 38,00
im 2. Jahr Euro 38,00
im 3. Jahr Euro 38,00
evtl. weitere Jahre Euro 19,00

für Stipendiaten aus allen anderen Ländern:
im 1. Jahr Euro 21,00
im 2. Jahr Euro 21,00
im 3. Jahr Euro 21,00
evtl. weitere Jahre Euro 10,50

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Ergänzende Zuschüsse auf Einzelantrag dürfen zu den genannten Zwecken nicht geleistet werden.

3. Weitere Leistungen

Weitere Leistungen können auf Antrag des/r Stipendiaten/in gewährt werden:

Für den/die in Deutschland über 3 Monate lebende Ehepartner/in (bei nachreisenden Ehepartnern 1 Jahr nach Beginn der Förderung des/r Stipendiaten/in) kann ein Familienzuschlag von monatlich 260,00 Euro gezahlt werden, wenn der/die Ehepartner/in nicht über Einkünfte von mehr als 325,00 Euro pro Monat verfügt bzw. kein Stipendium erhält. Bei einer Eheschließung außerhalb Deutschlands muß dem Antrag eine von der für den Heimatwohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung legalisierte Heiratsurkunde beigefügt sein.
Alleinstehende mit Personensorgerecht für mindestens ein Kind (sofern es sich über 3 Monate in Deutschland aufhält) erhalten ebenfalls einen Familienzuschlag von monatlich 260,00 Euro.
Für die Drucklegung von Dissertationen kann ein Zuschuß gewährt werden. Mit dem Antrag sind drei Kostenvoranschläge (Druckerei/Verlag) einzureichen.
Nach Abschluß der Förderung durch die Friedrich-Ebert-Stiftung kann ein Flugticket (bei Stipendiaten/innen aus außereuropäischen Ländern) zur Rückkehr in die Heimat sowie ein Gepäckkostenzuschuß beantragt werden. Stipendiaten/innen aus europäischen Ländern können eine Rückkehrpauschale erhalten.
Weiterführende Fragen richten Stipendiaten/innen bitte an Ihre/n betreuende/n Referenten/in bzw. an den jeweils zuständigen Finanzsachbearbeiter aus dem ´Team Förderung´ der Abteilung Studienförderung (vgl. Organigramm in der Broschüre ´Studienförderung: Veranstaltungsprogramm´). Weiterführende Fragen von Bewerber/innen beantworten Ihnen gerne das ´Team Auswahl´ (s.o. Bewerbung/ Anforderung von Bewerbungsunterlagen).


Es gilt das Prinzip der Selbstbewerbung. Ein Bewerbungsverfahren kann auch aufgrund eines Vorschlags (z.B. eines/r Hochschullehrers/in) eingeleitet werden. Bestimmte Bewerbungstermine sind nicht vorgesehen.


Anhand der einzureichenden schriftlichen Unterlagen wird jeder Antrag nach den unten stehenden Auswahlkriterien von der Abteilung Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung vorgeprüft. Bewerber/innen, die danach in die engere Wahl einbezogen werden können, bittet die Stiftung zum Gespräch mit einem ihrer Vertrauensdozenten/innen und/oder mit einem Mitglied des Auswahlausschusses, die sich gutachterlich äußern.


Die endgültige Entscheidung über die in die engere Wahl einbezogenen Bewerbungen trifft danach der unabhängige Auswahlauschuß, dem neben anerkannten Hochschullehrern/innen auch erfahrene Persönlichkeiten aus anderen Berufsfeldern angehören. Namen und Anschriften der Mitglieder des Auswahlauschusses sowie aller Vertrauensdozenten sind in jedem Jahresbericht der Friedrich-Ebert-Stiftung verzeichnet.


Der Auswahlausschuß tagt mehrmals im Laufe des Jahres. Eine Bewerbungsfrist gibt es nicht.

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