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Alt 26.09.2003, 13:59
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Standard förderung Stiftung beim Studium

So Die Studienförderung der Hans-Böckler-Stiftung arbeitet sowohl fächer- als auch regional orientiert. Dadurch sind die Referentinnen und Referenten der Stiftung nah dran an der Materie und können gezielte Ratschläge geben.
Sie können den Studienverlauf und die Vorstellungen der StipendiatInnen sachkundig beurteilen und daraus gezielte Anregungen und Empfehlungen ableiten, beispielsweise bei Hochschulwechseln, Auslandsstudien oder auch beim Übergang in den Beruf. In der Praxis moderieren sie zwischen Stipendiatinnen und Stipendiaten und Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten, außerdem sorgen sie dafür, dass auch die Altstipendiatinnen und Altstipendiaten in den Austausch miteinbezogen werden. Das geschieht auf Tagungen, in Seminaren oder befristeten Arbeitsgruppen: hier beschäftigen sich alle Beteiligten mit einzelnen Probleme und Fragestellungen aus den jeweiligen Fachgebieten.


Studien-Stipendium
Wer in Frage kommt
Gute Leistungen und gesellschaftliches Engagement: Wer diese Voraussetzungen mitbringt, hat grundsätzlich gute Chancen, ein Stipendium zu erhalten. Außerdem fördert die Hans-Böckler-Stiftung insbesondere Arbeitnehmerkinder und Bewerber mit Berufserfahrung.
Wer wird gefördert?
Wer bereits besonders gute Leistungen vorweisen kann, erfüllt eine der wichtigen Voraussetzungen für ein Stipendium. Die andere Voraussetzung, auf die die Hans-Böckler-Stiftung großen Wert legt, ist das eigene gesellschaftspolitische Engagement der Bewerberinnen und Bewerber, zum Beispiel in Verbänden, Initiativen, Jugendorganisationen, Parteien, Kirchen oder in der Hochschulpolitik. Wer beide Voraussetzungen erfüllt, hat gute Chancen.

Noch besser werden die Chancen, wenn die Bewerberinnen und Bewerber vor dem Studium bereits beruflich tätig waren und die Hochschulzugangsberechtigung auf dem Zweiten Bildungsweg erlangt haben oder aufgrund einer der vielfältigen Regelungen für den Hochschulzugang von Berufserfahrenen zum Studium zugelassen worden sind. Das Ziel, Berufstätigen ein Studium zu ermöglichen, ist ein besonderes Merkmal der Begabtenförderung der Hans-Böckler-Stiftung. Ferner werden diejenigen bei der Vergabe der Stipendien bevorzugt, die über die genannten Voraussetzungen hinaus sozial bedürftig sind und ihr Studium nicht aus eigener Kraft finanzieren können.

Was wird gefördert?

Die Stiftung fördert das Studium
an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Universitäten, Gesamthochschulen, Technischen Hochschulen und Pädagogischen Hochschulen in allen Studienfächern,
an der Hochschule für Wirtschaft und Politik in Hamburg,
an Fachhochschulen,
und an Instituten zur Erlangung der Hochschulreife sowie Abendgymnasien (ZBW).
Das Studium kann vom ersten Semester an gefördert werden. Das Studium an Abendgymnasien kann erst gefördert werden, wenn aufgrund der Richtlinien des betreffenden Instituts eine Berufstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden darf.

Was wird nicht gefördert?

Studierende, die für das gewählte Studium zwei Drittel der üblichen Semesterzahl erreicht haben;
Zweitstudien, Zusatz- und Aufbaustudien, jedoch wird das Ergänzungsstudium gefördert, daß nach einem Fachhochschulabschluß zur Promotionsreife führt;
Personen, die nach §8 des BAföG (Staatsangehörigkeit) nicht die Voraussetzungen für eine Förderung aus öffentlichen Mitteln erfüllen;
Studierende, die bis zum Ende des 5. Semesters an Universitäten bzw. 4. Semesters an Fachhochschulen das Vordiplom oder vergleichbare Leistungen nicht erlangt haben.
Wie kann ich mich bewerben?
Wer sich für ein Studien-Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung bewerben will, muss bestimmte Formalia einhalten. Nachfolgend alle wichtigen Punkte auf einen Blick:

Eine direkte Bewerbung bei der Stiftung ist nicht möglich. Bewerberinnen und Bewerber für ein Studien-Stipendium müssen der Stiftung vorgeschlagen werden.
Vorschlagsberechtigt sind:

die Vorstände der im DGB vereinigten Gewerkschaften
der Bundesvorstand des DGB,
die abführungsverpflichteten Zuwender der Stiftung,
die Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung,
die Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten sowie
die örtlichen Gruppen der Stipendiatinnen und Stipendiaten der Stiftung.
Bewerbungsunterlagen gibt es bei den Gewerkschaften im DGB. Wer sich über die Gewerkschaft bewirbt, muss alle nötigen Unterlagen bei der örtlichen Gliederung der Gewerkschaft abgeben. Wer nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist, kann von den StipendiatInnengruppen sowie den Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten vorgeschlagen werden.
Liste der Stipendiat/innengruppen (pdf)
Alle Vertrauensdozent/innen auf einen Blick (xls)

Wie wird ausgewählt?
Wer sich bewirbt, wird von einer Vertrauendozentin oder einem Vertrauensdozenten und einer örtlichen Gruppe der Stipendiatinnen und Stipendiaten der Stiftung zum Gespräch eingeladen. Nach diesem Gespräch wird ein Gutachten erstellt, das zusammen mit den Bewerbungsunterlagen an die Auswahlausschüsse geht. Diese wiederum schlagen dem Vorstand der Stiftung - der die Entscheidung trifft - Bewerberinnen und Bewerber zur Aufnahme oder Ablehnung vor. Im Einzelfall führt der Auswahlauschuss auch direkte Vorstellungsgespräche mit Bewerberinnen und Bewerbern.

Bewerbungsfristen sind jeweils der 30. September für das Sommersemester des nächsten Jahres und der 28. Februar für das Wintersemester. Zu den Stichtagen müssen die Anträge bei der Stiftung eingegangen sein.

Noch Fragen?

Für Universitäten (Gewerkschaftsanträge):
Sevinc-Aydogdu@boeckler.de

Für Fachhochschulen, Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik, Zweiter Bildungsweg und alle Anträge, die bei Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten sowie Stipendiatengruppen eingereicht werden:
Ingrid-Pauls@boeckler.de Persönliches Fenster



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