Einzelnen Beitrag anzeigen
  #16  
Alt 11.02.2004, 00:10
Benutzerbild von akdenizkusu
akdenizkusu akdenizkusu ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Die Aufenthaltserlaubnis

Hallo,

zunächst möchte ich mich für Ihre Antwort bedanken Avukatbey und habe gleichzeitig noch eine Frage zu diesem Thema. Mein Opa hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis, meine Oma wiederum eine unbefristete AE. Das hiesse also wenn sie länger als sechs monate in der Türkei bleiben, dass die AE von meinem Opa erlischt auch wenn wenn die AE von meiner oma unbefristet ist. Darüberhinaus habe ich gehört, dass die Ausländerbehörde eine Bescheinigung ausstellt mit der man bis zu einem Jahr im Ausland bleiben kann, Stimmt dies?

Und gibt es eine Meldepflicht bei der Ausländerbehörde wann man Aus-und Einreisen will? Vielen Dank nochmal.

Mit freundlichen Grüssen
Akdeniz