Die Aufenthaltserlaubnis
erlischt nach § 44 Ausländergesetz, wenn der Betroffene länger als 6 Monate ausreist.
Allerdings erlischt sie nicht bei Rentnern, die eine unbefristete AE oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzen, als Arbeitnehmer oder Selbständige länger als 15 Jahre in Deutschland gelebt haben und eine Rente in einer Höhe beziehen, daß keine Sozialhilfe nötig ist sowie Krankenversicherungsschutz haben.
Viele Grüße
avukatbey
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