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Alt 28.11.2014, 21:17
Beyazguel60
 
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Zum Fall Tugce:


Bei Heranwachsenden, also bei 18-20 Jährigen wird meistens das Jugendstrafrecht angewendet. Hierbei spielen die Marburger Richtlinien eine große Rolle.

Zitat:
Wikipedia:
Hierbei wird insbesondere geprüft, ob der Heranwachsende von seinem Reifezustand zur Tatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat noch einem Jugendlichen gleichzustellen war oder ob er jedenfalls eine jugendtypische Tat begangen hat.
Marburger Richtlinien http://de.wikipedia.org/wiki/Marburger_Richtlinie
Zitat:
Diese sind unter anderem mangelhafte Ausbildung der Persönlichkeit, Hilflosigkeit, Naivität, Neigung zu abenteuerlichen Unternehmungen, spielerische Einstellung zur Arbeit, mangelnder Anschluss an Altersgenossen, keine Lebensplanung sowie mangelnde Eigenständigkeit.
Die Marburger Richtlinien stammen aus dem Jahr 1954 und seitdem wird versucht, ihre Kriterien zu präzisieren.
Falls das alles nicht eingreift, erst dann wird Erwachsenen Strafrecht angewendet.