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Alt 27.03.2009, 12:42
arsena
 
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Standard Krankenkassen...

Wenn für alle Krankenkassen ein Beitragssatz gilt: wonach soll ich dann meine Kasse aussuchen?
Die Basisleistungen der Kassen sind fast identisch, ändern sich auch durch den Fonds nicht.
Notwendige medizinische Leistungen werden bezahlt.
Schauen Sie sich an, welche Leistungen die Kassen zusätzlich bieten, z. B. Bonusprogramme wie Vorsorgeuntersuchungen oder Fitnesstests.
Möglicherweise wird es aufgrund von Prämien und Zusatzbeiträgen auch bald wieder finanzielle Unterschiede zwischen den Kassen geben.
Deshalb gilt: Überstürzen Sie einen Wechsel nicht!

Wann und wie kann ich meine Kasse wechseln?
Wer mindestens 18 Monate bei seiner Kasse war, kann wie bisher zu einer anderen wechseln.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Beispiel: Wenn Sie am 1. April Mitglied in einer neuen Kasse sein wollen, muss Ihre Kündigung am 31. Januar bei der bisherigen Kasse sein.

Ich zahle künftig viel mehr Beitrag.
Kann ich sofort kündigen?
Nein!
Wenn Sie aufgrund des einheitlichen Beitragssatzes deutlich mehr zahlen, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.
Erhebt Ihre eigene Kasse jedoch einen Zusatzbeitrag, weil sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt, können Sie bis zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird.
Ihre Kasse muss Sie spätestens einen Monat vor der Fälligkeit auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen, andernfalls verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend.