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Alt 17.02.2015, 21:39
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Buechsenoeffner Buechsenoeffner ist offline
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Genau, man will ihr Mitschuld unterstellen. Der Richter wertet das Spucken nicht als Notwehr, sondern als Verachtung. Mit dem Spucken hätte sie daher den Täter erst recht proviziert. Schließlich hat sie argumentiert, dass Sie Angst hatte und die Täter von ihr nicht abließen und sie durch Spucken ihn auf Distanz halten wollte. Auch, dass sie in einer not- und paniksituation reflexartig reagiert hat und ihr als frau keine weiteren mitteln zur verfügung standen. Sie meinte, auch ein tintenfisch ein stinktier oder lahma versucht erst den gegner zu entkräften, bevor sie ihn angreift. das empfindet sie friedlicher als treten oder schlagen.