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Alt 13.11.2014, 21:44
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timeraiser timeraiser ist offline
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Zitat:
Zitat von Beyazguel60 Beitrag anzeigen
[SIZE=]Du weißt schon, dass das strafbar ist ???
wenn nicht dann sage ich dir das mal eben.
===>>> siehe bitte § 201 StGB !!!


§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

.....

[/size]
Die redet wieder mal nur heiße Luft.
  1. Habe solche Dinge nicht gesagt → Upso facto gibt es keine Aufnahmen
  2. Versucht sie ihre Nötigungs- und Erpressungsmasche
  3. Lügnerin + weitere Lügen = Bleibt einfache Lügnerin
  4. Sie weiß selbst, dass es strafbar ist.
  5. Der IQ einiger Menschen nimmt zur späten Zeit abnormal ab.
    Wenn der Pegel vorher schon extrem niedrig ist, ist eine geringe Abnahme bereits lebensgefährlich