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Alt 13.11.2014, 21:37
Beyazguel60
 
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Zitat von feyzade Beitrag anzeigen
und was dein gebettele angeht, dass du mich unbedingt treffen willst, da wäre ich sehr vorsichtig, mit irgendwelchen neuen lügen. wer weiß vielleicht habe ich ja eine tonaufnahme von deiner bettelei. wie du mir vorschlägst mich zu essen auszuführen, und das du mir die stadt zeigen willst, und das du mich doch unbedingt treffen willst.. bla bla bla. ja timi, da wäre ich mal schöööööööööön vorsichtig mit falschaussagen an deiner stelle
Du weißt schon, dass das strafbar ist ???
wenn nicht dann sage ich dir das mal eben.
===>>> siehe bitte § 201 StGB !!!


§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

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