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Alt 13.09.2013, 19:43
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benekalice benekalice ist offline
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Scheidung

"In der Praxis nehmen einige Muslime die Sure 2.229 und 2.230 zum Anlass, der Frau das Scheidungsrecht zu verweigern. Denn im Koran ist die gültige Scheidung durch das dreimalige Aussprechen des Scheidungsspruches dem Mann vorbehalten."




Zitat:
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http://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Ehe

"Ein Mindestalter für die Verheiratung gibt es im klassischen islamischen Recht nicht. Die Scharia erlaubt den Vollzug der Ehe bei Mädchen ab 9 Jahren oder ab dem Einsetzen der Pubertät, was für Mädchen das Einsetzen der Regelblutung bedeutet (siehe Kinderheirat). Heutiges Recht in den meisten muslimischen Ländern setzt ein Mindestalter fest."