Es ist nach wie vor....
...erlaubt sich Medien von Tauschbörsen wie Kazaa runterzuladen. Aber nur in dem Falle, dass man sich es zu "privaten" Zwecken runterläd.
Wer allerdings urheberrechtlich Geschützte Werke über Tauschbörsen anbietet, macht sich nach dem Gesetz strafbar.
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