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Alt 14.01.2015, 16:54
Beyazguel60
 
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http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article136349621/BGH-setzt-teils-niedrige-Grenzwerte-fest.html


DIE WELT:

Zitat:
Die Grenzwerte betreffen die Menge des Cannabis-Wirkstoffs, der in einer Drogenmischung ist. Sie sind wichtig für die Strafverfolgung von Dealern. Besitzen Dealer nämlich Drogen mit Inhaltsstoffen über den Grenzwerten, müssen sie mit Haftstrafen von mindestens einem Jahr rechnen.

Legal Highs sind als Kräutermischungen, Badesalz oder Lufterfrischer getarnte Drogen, die von Experten wegen ihrer unberechenbaren Wirkweise als sehr gefährlich eingeschätzt werden. Anders als der Name suggeriert, enthalten Legal Highs häufig verbotene Drogenstoffe wie künstliches Haschisch. Die jeweiligen Drogensubstanzen werden in der Regel ausgetauscht, sobald sie gesetzlich verboten sind. So betreffen sie BGH-Festlegungen auch vier Substanzen, die derzeit eher selten gehandelt werden.

Der Vorsitzende BGH-Richter Rolf Raum sprach von Schwierigkeiten bei der Festlegung der Werte: «Man hat wenig praktische Erfahrung mit diesen Betäubungsmitteln.» Der BGH hatte sich zur Meinungsbildung im Dezember mehrere Stunden lang bei zwei Sachverständigen über die Wirkungen der Drogen informiert. Diese werden demnach mit Panikattacken, Wahnvorstellungen und Krämpfen in Verbindung gebracht - und auch mehreren Todesfällen pro Jahr.