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Alt 27.08.2015, 09:07
Gru
 
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Zitat:
Zitat von timeraiser Beitrag anzeigen
Das Veröffentlichen von Katalog-Fotos ist eher eine Werbung. Und exakt dieses Katalog-Photo soll witzig sein und amüsieren! D.h. Da ist nicht einmal ein Bild-Missbrauch existent!

Zitat:
Zitat von Mustang Beitrag anzeigen
alle Fotos sind als Werk grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt. Die Fotos sind entweder als Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder im Sinne des § 71 Abs. 1 UrhG geschützt.


Das Urheberrecht und damit der Schutz entsteht durch die Schaffung des Werkes.
Bei einem Foto somit mit der Betätigung des Auslösers der Kamera.
Es ist nicht erforderlich, das Foto zu kennzeichnen oder irgendwo anzumelden.
Ich muss Mustang zustimmen. Der kleine timi hat unrecht und versucht sich mit falschen Informationen zu rechtfertigen.
Unwissenheit schützt nicht vor der Strafe. Das veröffentlichen von urheberrechtlich geschützen Bildern kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 jahren bestraft werden.