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Alt 13.09.2013, 19:44
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benekalice benekalice ist offline
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Polygamie

Der Koran erlaubt die Ehelichung von bis zu vier Frauen sowie eine unbestimmte Zahl von Konkubinen. Eine Frau hingegen kann nur mit einem einzigen Mann verheiratet sein.

„Und wenn ihr fürchtet, in Sachen der (eurer Obhut anvertrauten weiblichen) Waisen nicht recht zu tun, dann heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, (ein jeder) zwei, drei oder vier. Und wenn ihr fürchtet, (so viele) nicht gerecht zu behandeln, dann (nur) eine, oder was ihr (an Sklavinnen) besitzt! So könnt ihr am ehesten vermeiden, unrecht zu tun.“

– Koran Sure 4, Vers 3: Übersetzung nach Rudi Paret

Dazu mahnte der Prophet:[9]

„Wer zwei Frauen hatte und sie nicht gleichgerecht behandelte, der kommt am Tag der Auferstehung mit einer lahmen Hälfte.“

Die Ehelichung von mehr als einer Frau ist nach islamischem Recht an hohen Anforderungen gebunden. Der Mann muss eine vollkommene Gleichbehandlung der Frauen gewährleisten, keiner der Ehefrauen darf finanziell oder emotional bevorzugt werden. Der Mann muss darüber hinaus finanziell in der Lage sein jeder seiner Ehefrauen einen eigenen Haushalt zu finanzieren.

In Tunesien und in der Türkei ist die Polygynie verboten, wobei das Gesetz in der Türkei aber bisweilen durch religiöse Eheschließungen umgangen wird.[10] Zahlreiche muslimische Länder schränken das Mehrehe-Recht allerdings ein, indem sie dem Gleichbehandlungsanspruch des Korans folgen. In Marokko zum Beispiel muss gerichtlich nachweisbar sein, dass ein Mann finanziell in der Lage ist, jeder Frau eine eigene Wohnung zur Verfügung zu stellen sowie für mögliche Kinder zu sorgen."


Zitat:
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Scheidung

"In der Praxis nehmen einige Muslime die Sure 2.229 und 2.230 zum Anlass, der Frau das Scheidungsrecht zu verweigern. Denn im Koran ist die gültige Scheidung durch das dreimalige Aussprechen des Scheidungsspruches dem Mann vorbehalten."