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Alt 14.09.2013, 01:09
Dallas
 
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Zitat von benekalice Beitrag anzeigen
Scheidung

"In der Praxis nehmen einige Muslime die Sure 2.229 und 2.230 zum Anlass, der Frau das Scheidungsrecht zu verweigern. Denn im Koran ist die gültige Scheidung durch das dreimalige Aussprechen des Scheidungsspruches dem Mann vorbehalten."
Ich weiß nicht welchen Koran du gelesen hast, aber man merkt dass du da etwas völlig falsch verstanden hast.

Dass was du mir hier vorgeben hast, bezieht sich auf die scheidung und nicht auf den scheidungsspruch.

Du kannst dich im Islam scheiden lassen, dann wieder mit deinem Mann zusammen kommen. Dann könnt ihr euch wieder scheiden.

Dann seit ihr zweimal verheiratet gewesen, dann darfst du aus Islamischer Sicht diesen Menschen nicht mehr Heiraten, es sei denn du heiratest dann einen anderen Mann, wenn es mit dem nicht klappt dann darfst du wieder deinen ersten Mann heiraten.

Grund ist der: Erstens eine Ehe ist kein Spiel, wo man sich mal eben scheiden lässt weil man einen furz quersitzen hat.
Dass soll dadurch den Menschen bewusst werden, dass man auch etwas für immer verlieren kann.

Und durch die Ehe mit einem anderen ist die Möglichkeit gegeben dass man mit einem anderen glücklich wird. Manchmal wird einem aber erst dadurch bewusst dass man doch die andere person doch liebt, und so ist es dem menschen gegeben doch noch wieder zu einander zu finden.

Aber da steht nichts drin dass nur der Mann dass recht zur scheidung hat.