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-   -   Imogdi's aufruf strafbar??? (http://localhost/forum/showthread.php?t=12582)

Man_Bey 21.10.2014 14:04

Imogdi's aufruf strafbar???
 
imogdi hat mehrmals dazu aufgerufen AKP wählerinnen zu vergewaltigen und anschliessend den kopf abzuschneiden also zu ermorden.

gibt es user die so etwas hier dulden???

weshalb löschen die admin solche user nicht?

weshalb werden solche kranken perosnen hier geduldet???

wie denkt ihr darüber?

21.10.2014 14:35


Ich bin gegen solche Äußerungen als Ganzes !!!
SOLCHE ÄUSSERUNGEN SIND NICHT RICHTIG UND VERWERFLICH ....


21.10.2014 15:29


Bei solchen und ähnlichen Beiträgen sollten meiner Meinung nach
sogar die Administratoren auch ohne Meldung diese LÖSCHEN !!!


Man_Bey 23.10.2014 10:22

Zitat:

Zitat von Beyazguel60 (Beitrag 2096124)

Bei solchen und ähnlichen Beiträgen sollten meiner Meinung nach
sogar die Administratoren auch ohne Meldung diese LÖSCHEN !!!


ich stimme dir zu.

die admin sollten sich an ihre eigenen agb's halten und solche leute sofort sperren oder gar löschen.

vaybee macht sich auch mit strafbar wenn sie solche leute weiterhin ungehindert zu straftaten aufrufen lässt --> Forenhaftung

Imogdi 23.10.2014 11:03

Zitat:

Zitat von Man_Bey (Beitrag 2096103)
imogdi hat mehrmals dazu aufgerufen AKP wählerinnen zu vergewaltigen und anschliessend den kopf abzuschneiden also zu ermorden.

gibt es user die so etwas hier dulden???

weshalb löschen die admin solche user nicht?

weshalb werden solche kranken perosnen hier geduldet???

wie denkt ihr darüber?




Schade ,das Mustafa Kemal ..
es nicht geschafft hat ...
euch "Unkraut für ewig aus seinem Garten zu verbannen "

deswegen Leiden wir heute immer noch ...

Imogdi 23.10.2014 11:05

Zitat:

Zitat von Man_Bey (Beitrag 2096103)
imogdi hat mehrmals dazu aufgerufen AKP wählerinnen zu vergewaltigen und anschliessend den kopf abzuschneiden also zu ermorden.

gibt es user die so etwas hier dulden???

weshalb löschen die admin solche user nicht?

weshalb werden solche kranken perosnen hier geduldet???

wie denkt ihr darüber?

das was IS für den Sunnitentum tut eben ...
ich habe eben Weitsicht ...

Imogdi 23.10.2014 11:08

Zitat:

Zitat von Man_Bey (Beitrag 2096103)
imogdi hat mehrmals dazu aufgerufen AKP wählerinnen zu vergewaltigen und anschliessend den kopf abzuschneiden also zu ermorden.

gibt es user die so etwas hier dulden???

weshalb löschen die admin solche user nicht?

weshalb werden solche kranken perosnen hier geduldet???

wie denkt ihr darüber?


die kranken Personen werden von US-Air Force und von TSK bekämpft ..
die Frage ist nur wer hier "krank" ist ?

Imogdi 23.10.2014 11:12

Zitat:

Zitat von Man_Bey (Beitrag 2096103)
imogdi hat mehrmals dazu aufgerufen AKP wählerinnen zu vergewaltigen und anschliessend den kopf abzuschneiden also zu ermorden.

gibt es user die so etwas hier dulden???

weshalb löschen die admin solche user nicht?

weshalb werden solche kranken perosnen hier geduldet???

wie denkt ihr darüber?

ich denke du bis hier ziemlich allein ...

Schade drum ...

Man_Bey 25.10.2014 21:26

Zitat:

Zitat von Imogdi (Beitrag 2096337)
ich denke du bis hier ziemlich allein ...

Schade drum ...

ich kann alleine sein trotzdem werde ich solche aufrufe zur vergewaltigungen und ermordung nicht dulden.

nur weil man alleine ist hat man nicht unrecht.


viele denken so wie ich aber trauen sich nicht stellung zu nehmen.

deshalb möchte ich beyazgül danken dass sie klare stellung zu deinen kranken äusserungen genommen hat.

26.10.2014 00:26

Zitat:

Zitat von Imogdi (Beitrag 2096337)
ich denke du bis hier ziemlich allein ...

Schade drum ...

Er ist nicht allein. Das Gesetzt steht hinter ihm:



(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26 StGB) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist anzuwenden.


Du solltest zukünftig vorsichtig sein mit solchen Äußerungen, es ist nicht schwierig deine Identität zu ermitteln.


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