Einzelnen Beitrag anzeigen
  #27  
Alt 17.02.2015, 21:48
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Buechsenoeffner Beitrag anzeigen
Genau, man will ihr Mitschuld unterstellen. Der Richter wertet das Spucken nicht als Notwehr, sondern als Verachtung. Mit dem Spucken hätte sie daher den Täter erst recht proviziert. Schließlich hat sie argumentiert, dass Sie Angst hatte und die Täter von ihr nicht abließen und sie durch Spucken ihn auf Distanz halten wollte. Auch, dass sie in einer not- und paniksituation reflexartig reagiert hat und ihr als frau keine weiteren mitteln zur verfügung standen. Sie meinte, auch ein tintenfisch ein stinktier oder lahma versucht erst den gegner zu entkräften, bevor sie ihn angreift. das empfindet sie friedlicher als treten oder schlagen.
Das mit der Verachtung habe ich mir schon gedacht...

Was soll oder will sie denn verachtet haben ??? Das ergibt doch gar keinen Sinn...

Aber wenn eine kleine Frau von zwei Personen eingekreist wird,

dann ist das in meinen Augen keine Verachtung sondern Notwehr.

Oh ja, da mit dem Lahma habe ich gerade auch gelesen ...